Die 8 besten Steuer-Tipps, um das Familien-Budget zu schonen

Meine acht besten Tipps zum Steuern-Sparen für Familien

Benedict von Hoffmann
November 25, 2021
Finanzwissen

Ja, ja, die lieben Steuern. Wir alle müssen sie bezahlen und weder du noch ich tun dies mit Vergnügen. Es gehört aber nunmal dazu! Weil weder du noch ich drumherum kommen, Steuern an den Fiskus abzudrücken, teile ich heute mit dir meine acht besten Tipps zum Steuern sparen für Familien:

1. Medikamente absetzen

Hebe Apothekenrechnungen, Rezepte und generell Belege für Krankheitskosten immer auf, auch die von den Kindern. Denn diese Kosten kannst du unter Umständen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband in Berlin (DAV) hin. Ob du diese Ausgaben tatsächlich geltend machen kannst, hängt von mehren Faktoren ab, unter anderem wie hoch dein Einkommen ist. So oder so: Wenn du nächstes Mal Medikamente kaufst, hebe die Rechnung vorsichtshalber auf. Man weiß ja nie!

2. Elterngeld: Auf das Einkommen kommt’s an

Nach der Geburt ihres Kindes haben Eltern gemeinsam Anspruch auf 14 Monate Elterngeld. Es ist sozusagen ein Ausgleich dafür, dass ein Elternteil zu Hause bleibt und dadurch ein Gehalt wegfällt. Das Elterngeld ist von der Steuer befreit. Allerdings: In die Berechnungsgrundlage für die Einkommenssteuer wird das Elterngeld hinzugerechnet. Bei der Frage, wie ihr euch als Eltern die 14 Monate aufteilt, solltet ihr also verschiedene Varianten durchspielen und dabei genau darauf achten, in welcher Steuerklasse ihr euch jeweils befindet.

3. Freie Wahl bei der Kindergeld-Variante

Ob klassische Familie, Patchwork oder alleinerziehend: Der Staat unterstützt deine Familie mit Zuschüssen. Dabei gibt es zwei Varianten: Du kannst entweder ein monatliches Kindergeld beziehen oder einen steuerlichen Freibetrag für deine Kinder nutzen. Die gute Nachricht: Bei Abgabe einer Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, welche Variante für dich günstiger ist, und wählt diese aus. Ja, du hast richtig gelesen – du brauchst diesbezüglich nichts weiter tun. ;-)

4. Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende

Bist du alleinerziehend, hast du Anspruch auf einen zusätzlichen Freibetrag. Dieser sogenannte Entlastungsbetrag wird einmal jährlich gewährt und senkt die Steuern, die du zahlen musst. Beachte: Du musst mit mindestens einem Kind im gleichen Haushalt wohnen, das du ohne Partner*in erziehst und für das du Anspruch auf Kindergeld hast. Den Entlastungsfreibetrag beantragst du in der Steuererklärung.

5. Betreuungskosten absetzen

Besonders für Familien mit Kindern unter 14 Jahren spielen zudem die Betreuungskosten eine große Rolle in der Steuererklärung. Falls das bei dir der Fall ist, können zwei Drittel der Ausgaben für Kita, Tagesmutter, Babysitter oder Kindergarten als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Der Höchstbetrag ist 4.000,00 Euro pro Jahr und Kind – unbedingt alle Rechnungen aufheben!

6. Krankenversicherung auch für Auszubildende

Ein Posten, der in der Steuererklärung oft vergessen wird, ist die Krankenversicherung der Kinder. Dabei ist dies sogar dann möglich, wenn sich dein Kind schon in Ausbildung befindet und selbst Steuern zahlt. Voraussetzung dafür: Anspruch auf Kindergeld und nachweisliche Unterstützung des Kindes, entweder in Form von Taschengeld oder Sachunterhaltsleistungen.

Denk also bei der nächsten Steuererklärung daran, auch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abzusetzen und im Fall eines Kindes in Ausbildung Nachweise (z.B. indem du das Taschengeld überweist) parat zu haben.

7. Sachspenden sogar wenn gebraucht

Spenden sind eine einfache und sozial sinnvolle Art, deine Steuerlast zu drücken. Dabei kannst du nicht nur Geldspenden in deiner Steuererklärung angeben. Sachspenden sind auch Sonderausgaben – sogar gebrauchte Gegenstände, die du spendest, kannst du absetzen.

8. Eigenbeleg wenn keine Rechnung vorhanden

Möchtest du eine Ausgabe in deiner Steuererklärung eintragen, hast aber keinen Nachweis für das Finanzamt? Keine Sorge, es gibt dafür eine Notlösung, mit der du die Ausgabe dennoch in die Steuererklärung packen kannst: den Eigenbeleg. Dieser ist für verlorene, gestohlene oder unleserliche Rechnungen gedacht oder wenn ein Automat (z.B. für Fahrkarten) defekt ist und keinen Beleg ausgeben kann.

Beachte, dass Eigenbelege zwar häufig anerkannt werden, jedoch kein gesetzlicher Anspruch auf deren Anerkennung besteht. Daher lass mich noch einmal betonen: Hebe alle Rechnungen von womöglich von der Steuer abziehbaren Ausgaben auf.

Natürlich gibt es zur Steuer-Thematik noch vieles weitere zu beachten. Mit diesen acht Tipps hast du aber das Wichtigste in Punkto Steuern im Hinterkopf.

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Meine Aufgabe ist es, das Unternehmen voranzutreiben und Sorge zu tragen, dass das ganze Team seine Arbeit gut leisten kann.