Das solltest du wissen für deine nächste Steuererklärung
Steuern sind nicht gerade das Lieblingsthema von Familien – trotzdem lohnt es sich, hinzuschauen. Denn wer seine Steuererklärung clever macht, kann bares Geld sparen. Gerade mit Kindern gibt es viele Möglichkeiten, Entlastungen zu nutzen. Hier kommen 8 Tipps, die du bei deiner nächsten Steuererklärung im Hinterkopf behalten solltest:
Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, erhöht aber den sogenannten Progressionsvorbehalt – und damit möglicherweise den Steuersatz auf dein restliches Einkommen.
Wenn ihr euch als Eltern die 14 Monate aufteilt, lohnt es sich also, vorher zu prüfen, wie sich die Verteilung auf eure Steuerlast auswirkt. Ein Steuerklassenwechsel kann dabei sinnvoll sein.
Du musst dich nicht entscheiden, ob du lieber das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag nutzt – das übernimmt das Finanzamt. Bei der Steuererklärung wird automatisch geprüft, welche Variante für dich finanziell besser ist. Ja, du hast richtig gelesen – du brauchst diesbezüglich nichts weiter tun!
Den Antrag auf Kindergeld kannst du zwar erst stellen, wenn das Kind schon da ist. Jedoch empfiehlt es sich, bereits während der Schwangerschaft die notwendigen Unterlagen vorzubereiten. Denn: Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten 6 Monate vor Antragstellung gezahlt. Erledigen kannst du dies online über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Alleinerziehende haben Anspruch auf einen zusätzlichen Steuerfreibetrag. Voraussetzung: Du wohnst mit deinem Kind allein im Haushalt und bekommst Kindergeld.
Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 4.260 € pro Jahr für das erste Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 €. Dieser Betrag wird automatisch bei der Lohnsteuer berücksichtigt, wenn die Steuerklasse II beantragt wurde. Für den zusätzlichen Betrag ab dem zweiten Kind ist ein Antrag beim Finanzamt erforderlich.
Bitte beachte, dass der Entlastungsbetrag zeitanteilig gekürzt wird, wenn die Voraussetzungen nicht das ganze Jahr über erfüllt sind.
Für weitere Informationen und zur Beantragung der Steuerklasse II kannst du dich an dein zuständiges Finanzamt wenden oder die entsprechenden Formulare über das ELSTER-Portal einreichen.
Kita, Tagesmutter oder Babysitter – zwei Drittel der Betreuungskosten kannst du von der Steuer absetzen. Der Höchstbetrag ist 4.000 € pro Kind und Jahr. Wichtig: Die Kinder dürfen nicht älter als 14 Jahre alt sein und du musst alle Ausgaben belegen können.
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung deines Kindes kannst du steuerlich geltend machen – unabhängig davon, ob dein Kind gesetzlich oder privat versichert ist. Voraussetzung ist, dass du Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hast und die Beiträge tatsächlich selbst zahlst.
Dabei ist es unerheblich, ob du selbst der Versicherungsnehmer bist oder dein Kind. Auch wenn dein Kind beispielsweise während der Ausbildung eigene Beiträge zahlt, kannst du diese als Sonderausgaben absetzen, sofern du unterhaltspflichtig bist und die Kosten übernimmst.
Die Beiträge werden in der Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Beachte jedoch die geltenden Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen.
Hebe deine Apothekenquittungen und Rezepte gut auf – auch die von deinen Kindern. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du solche Ausgaben als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend machen. Wie hoch der absetzbare Betrag ist, hängt unter anderem von deinem Einkommen ab. Unser Tipp: Lieber zu viel aufheben als zu wenig – man weiß nie, was relevant wird.
Spenden kannst du von der Steuer absetzen. Und nicht nur Geldspenden, auch gebrauchte Gegenstände (z. B. Spielzeug oder Kleidung), die du spendest, kannst du als Sonderausgaben absetzen – solange du eine Spendenbescheinigung bekommst. Ein weiterer guter Grund, nicht mehr genutzte Sachen an Bedürftige weiterzugeben!
Du hast keine Quittung mehr, willst aber eine Ausgabe trotzdem angeben? Mit einem sogenannten Eigenbeleg ist das manchmal möglich – zum Beispiel, wenn ein Automat defekt war oder der Bon verloren ging. Achtung: Es besteht kein Anspruch darauf, dass das Finanzamt den Eigenbeleg akzeptiert – er sollte also nur die Ausnahme sein.
Viele Steuer-Vorteile für Familien gehen im Alltag unter – dabei lassen sich mit etwas Planung und Überblick jedes Jahr Hunderte Euro sparen.
Besonders wichtig: Bewahre Rechnungen, Quittungen und Nachweise gut auf. Ob für Krankheitskosten, Kinderbetreuung oder Sachspenden – nur mit den passenden Belegen kannst du deine Ausgaben beim Finanzamt geltend machen. Also lieber einmal mehr eine Rechnung – egal ob auf Papier oder digital – in einem Ordner, wo du sie wieder findest, aufheben. Dein Familienbudget wird es dir danken!
Natürlich gibt es beim Thema Steuern noch viele weitere Feinheiten. Aber mit diesen 8 Punkten hast du die wichtigsten Basics im Blick.
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